
RENOVA GmbH
AGB §
( u.a. Vermittlung von Handwerksdienstleistungen)
Postanschrift
Riedlstraße 6
85123 Karlskron
08431-4362752
www.renova360.de
www.renova-deutschland.de
www.renova-bayern.de
Steuernr: 124/126/30019
Veranwortlich für Inhalte:
Herr Pawelke
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RENOVA GmbH
für Transport-, Umzugs-, Entrümpelungs- und Renovierungsleistungen
Firmenangaben:
RENOVA GmbH
Riedelstraße 6
85123 Karlskron
E-Mail: info@renova360.de
Handelsregister: HRB 12426
Geschäftsführer: Herr Martin Christl
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Transport-, Umzugs-, Entrümpelungs- und Renovierungsleistungen (nachfolgend „Leistungen“) durch die RENOVA GmbH.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn die RENOVA GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungsumfang
3.1 Die RENOVA GmbH erbringt – je nach Vereinbarung – Transport, Verpackung, Verladung, Entladung, Montagen, Entrümpelungen und Renovierungen.
3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen stets der schriftlichen Vereinbarung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Haftungsausschluss
4.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen (Befahrbarkeit, Umfang des Umzugsguts bzw. Objekts, Zieladresse) rechtzeitig zur Verfügung und sorgt – soweit vereinbart – für transportsichere Verpackung oder Zugang zum Objekt.
4.2 Für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen, haftet der Auftraggeber.
4.3 Die RENOVA GmbH haftet nicht für geringfügige Beschädigungen (z. B. leichte Kratzer) sowie für Schäden infolge unzureichender Verpackung oder unrichtiger Angaben.
4.4 Ablehnung der Haftung vor Ort
(1) Soweit diese AGB die Haftung für bestimmte Schäden ausschließen (§ 4.3), kann die RENOVA GmbH diesen Haftungsausschluss auch mündlich vor Ort erklären.
(2) Die mündliche Erklärung wird mit ihrer Abgabe wirksam und ist für beide Parteien verbindlich.
(3) Auf Verlangen des Auftraggebers bestätigt die RENOVA GmbH die mündliche Erklärung umgehend schriftlich.
4.5 Beweispflicht bei Schäden und Verlust
(1) Bei geltend gemachten Schäden oder Verlusten obliegt dem Auftraggeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das schadenträchtige Ereignis, den Umfang des Schadens sowie den Kausalzusammenhang mit der erbrachten Leistung.
(2) Ohne rechtzeitige und hinreichende Beweiserbringung sind Ansprüche ausgeschlossen.
4.6 Haftung für Subunternehmer
Die RENOVA GmbH übernimmt keine Haftung für Leistungen, die durch eingesetzte Subunternehmer erbracht werden. Jegliche Haftung aus oder im Zusammenhang mit Subunternehmer-Tätigkeiten ist ausgeschlossen.
4.7 Schutz von Gebäudeteilen
Der Auftraggeber ist für die Sicherung von fest verbauten Bauteilen wie Türen, Treppen, Wänden, Böden sowie sonstigen Gebäudeflächen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich im Angebot oder Auftrag schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Schäden an diesen Bereichen, die durch den Transport oder das Bewegen von Umzugsgut entstehen, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Diese Regelung ergänzt die bestehenden Haftungsausschlüsse gemäß Ziffer 4.3 und 4.5
5. Termine und Fristen
5.1 Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche gekennzeichnet sind.
5.2 Verspätungen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen, Krankheit oder technische Defekte begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die RENOVA GmbH.
6. Preise, Abschlagszahlungen und Zahlung
6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem gültigen Preisverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung.
6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.3 Abschlagszahlungen
Vor Beginn der Leistungen ist eine Abschlagszahlung fällig, abhängig vom voraussichtlichen Gesamtauftragswert:
- Bis € 1.500: 25 %
- € 1.501–3.000: 30 %
- € 3.001–5.000: 35 %
- Über € 5.000: 40 %
Abschlagsrechnungen werden mit Auftragsbestätigung fällig und sind binnen 7 Tagen zu begleichen.
6.4 Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; ab dem 30. Tag nach Fälligkeit ohne weitere Mahnung.
7. Entrümpelungen
7.1 Leistungsbeschreibung: Räumung und Abtransport von Inventar, Abfällen und Sperrmüll.
7.2 Entsorgung: Art der Entsorgung wird im Angebot festgelegt; Kosten nach gültiger Abfallsatzung gesondert berechnet.
7.3 Haftung: Siehe Ziff. 4. Für Subunternehmer-Arbeiten gilt Ziff. 4.6.
7.4 Besondere Sorgfalt: Gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, Farben, Lacke) sind vor Räumung gesondert zu deklarieren; andernfalls trägt der Auftraggeber Haftung und Kosten.
8. Renovierungen
8.1 Leistungsbeschreibung: Maler-, Putz-, Trockenbau-, Bodenverlege- und Installationsarbeiten gemäß Vereinbarung.
8.2 Materialien: Qualität und Art werden im Angebot definiert; Mehrkosten durch Sonderwünsche trägt der Auftraggeber.
8.3 Zugang & Mitwirkung: Auftraggeber stellt Zugang, Strom, Wasser sowie erforderliche Genehmigungen sicher.
8.4 Abnahme: Nach Fertigstellung prüft der Auftraggeber binnen 3 Werktagen und nimmt schriftlich ab oder rügt Mängel.
8.5 Haftung: Siehe Ziff. 4. Für Subunternehmer-Leistungen gilt Ziff. 4.6.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
9.1 Die RENOVA GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
9.4 Verjährung: Ein Jahr ab Ablieferung des Gutes bzw. Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich anders geregelt.
10. Versicherung
10.1 Die RENOVA GmbH unterhält Transport- und Betriebshaftpflichtversicherungen mit branchenüblichen Deckungssummen.
10.2 Darüber hinausgehender Versicherungsschutz kann der Auftraggeber auf eigene Kosten vereinbaren.
11. Reklamation
11.1 Schäden und Verluste sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung bzw. Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
11.2 Unterbleibt die Anzeige, erlöschen Ansprüche, es sei denn, die Anzeige war aus wichtigem Grund unmöglich.
12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das Umzugsgut und sämtliches übergebenes Material Eigentum der RENOVA GmbH.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.renova360.de/datenschutz.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der RENOVA GmbH.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Stornierung und Kündigung
15.1 Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn der Leistungen kündigen.
15.2 Bei einer Stornierung behält sich die RENOVA GmbH vor, eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Planungs- und Vorbereitungsleistungen zu berechnen. Diese liegt pauschal bei bis zu 40 % des vereinbarten Auftragswertes.
15.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
16. Abhängigkeit von Kundenangaben, Mehraufwand und Haftung
16.1 Die RENOVA GmbH erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen (z. B. Umfang des Umzugsguts, Zugänglichkeit, Befahrbarkeit, Beschaffenheit der Objekte).
16.2 Sollten vor Ort Abweichungen von den angegebenen Gegebenheiten festgestellt werden, die einen zusätzlichen Aufwand erfordern, ist die RENOVA GmbH berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
16.3 Für Schäden an Gegenständen oder Möbeln, die vor der Leistungserbringung vom Auftraggeber selbst demontiert wurden, übernimmt die RENOVA GmbH keine Haftung.
17. Schiedsverfahren
17.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben und die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden – soweit gesetzlich zulässig – durch eine vereinbarte Schiedsstelle endgültig entschieden.
17.2 Die Schiedsstelle besteht aus einer neutralen, von beiden Parteien anerkannten Person oder Institution.
17.3 Das Verfahren vor der Schiedsstelle ersetzt den ordentlichen Rechtsweg; Entscheidungen der Schiedsstelle sind für beide Parteien verbindlich und vollstreckbar.
17.4 Die Kosten des Schiedsverfahrens trägt die unterlegene Partei, soweit die Schiedsstelle nichts anderes bestimmt.


